Falschinformation - aber Kunde muss trotzdem zahlen

16.05.2011

Seit vielen Jahren gehören Seminare für Supporttechniker zu meinem fixen Weiterbildungsangebot. Umso sensibler sehe ich die Materie, wenn ich selbst als Kunde Support benötige. Wie etwa im gegenständlichen Fall bei der A1 Telekom Austria

Der Sachverhalt

Anruf meinerseits bei der A1-Serviceline. Ich wollte wissen, ob ich nach mehreren Jahren als Kunde noch in eine Vertragsdauer gebunden bin. Meine konkrete Anfrage deshalb, weil ich nach Ablauf der Mindestvertragsdauer eine Tarifänderung vorgenommen habe. Auskunft des A1-Mitarbeiters:

„Nein, für Ihren Vertrag besteht keine Mindestvertragsdauer. Sie können den Vertrag unter Einhaltung der gewöhnlichen 3-monatigen Kündigungsfrist kündigen.“

Also kündige ich meinen Vertrag und wechsle zu einem anderen Anbieter. Wochen später staune ich nicht schlecht, als mir ein Schreiben ins Haus flattert, dass plötzlich doch noch für zwei Handys eine Bindung besteht und ich nun über 400 Euro zu zahlen hätte.
Dann beginnt die Maschinerie zu laufen: Rechnungseinspruch meinerseits, unzählige Telefonate mit dem Support und wenig einsichtige A1-Mitarbeiter. Und dass, obwohl der Inhalt des Anrufs bei der A1-Serviceline und das Endergebnis schriftlich protokolliert werden. A1 scheut natürlich wie der Teufel das Weihwasser, diesen Wahrheitsbeweis meines Einspruchs rauszurücken. Was bleibt, ist wohl nur mehr der Rechtsweg…

Fazit

Am traurigsten ist allerdings das mehr als überhebliche Agieren der Supportmitarbeiter – schriftlich wie mündlich. Gebetsmühlenartig wird wiederholt, dass alles rechtmäßig verrechnet worden sei – nicht mal im Ansatz wird auf mein konkretes Anliegen eingegangen. Mit einem Satz: Support eines nunmehr ehemaligen Kunden, wie er niemals auftreten dürfte.

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